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Dringlichkeitsantrag: Laufzeit des Atomkraftwerks Isar 1

03.08.2010 , 12:38

Dringlichkeitsantrag zur Plenumssitzung - Laufzeit des Atomkraftwerks Isar 1

Der Stadtrat möge folgende Resolution beschließen:

Der Stadtrat der Stadt Vilshofen an der Donau appelliert an die Bundeskanzlerin, an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, an die Fraktionen im Deutschen Bundestag und an den bayerischen Ministerpräsidenten, die derzeitig geltende Laufzeit des Atomkraftwerkes Isar 1 nicht zu verlängern.
 
Begründung der Dringlichkeit

Die Bundesregierung plant nach eigenen Verlautbarungen eine Laufzeitverlängerung für die deutschen AKWs um bis zu 30 Jahre. Das dazu erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll nach einer Ankündigung der Bundeskanzlerin kurz nach der Sommerpause abgeschlossen werden. Der Stadtrat muss, will er Gehör finden, sich deshalb umgehend zu dieser Problematik äußern.

Begründung des Resolutionsinhalts
Die Resolution ist eine Stellungnahme der Stadt zu den Bestrebungen, die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke zu verlängern. Die Stadt möchte aufgrund ihrer Betroffenheit durch das Atomkraftwerk Isar 1 mit der Resolution Einfluss auf die Meinungsbildung im Gesetzgebungsverfahren zur Laufzeitverlängerung nehmen.
 
Die Resolution findet ihre Begründung in dem Gefährdungspotenzial, das für die Stadt von dem Atomkraftwerk Isar 1 ausgeht. Die Resolution beschränkt sich auf die Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerkes Isar 1, in dessen Gefährdungsbereich die Stadt liegt..
 
Vilshofen liegt genau in Richtung der vorherrschenden westlichen Windströmung und ist weniger als 100 km vom Atomkraftwerk Isar 1 entfernt. Damit wären die Bürger der Stadt und ihr Hab und Gut im Falle eines größeren Unfalls in Isar 1 äußerst gefährdet.
 
Das 1979 in Betrieb gegangene Atomkraftwerk Isar 1 genügt nicht mehr den heute an einen Neubau zu stellenden Sicherheitsanforderungen. Insbesondere muss auf den mangelnden Schutz gegen den Absturz von Flugzeugen und gegen terroristische Angriffe hingewiesen werden. Mindestens in diesen beiden Punkten hat sich die Gefährdungseinschätzung seit der Inbetriebnahme so wesentlich erhöht, dass man von einem Wegfall der ursprünglichen Beurteilungsgrundlage ausgehen kann.
 
Das vor 31 Jahren in Betrieb genommenen Atomkraftwerk Isar 1 ist wie jede technische Anlage mit zunehmender Betriebsdauer auch störanfälliger. Das beweist die Störanfälligkeit der älteren deutschen Atomkraftwerke, die aus diesem Grund bereits vom Netz genommen werden mussten. Angesichts dieser besonderen Gefährdungssituation für unsere Heimat ist eine weitere Gefahrzeitverlängerung und damit Erhöhung des Gefährdungspotenzials des Atomkraftwerkes Isar 1 nicht zu verantworten.
 
Entsprechend ihren energiepolitischen Beschlüssen setzt die Stadt statt auf eine Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerkes Isar 1 auf die zukunftsweisenden und -sichernden Maßnahmen hinsichtlich Energieeffizienz, Energiebedarfsminderung, Nutzung vorhandener Potentiale, der Verwendung von hocheffizienten Techniken und den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern.


Dr. Anton Huber für die Fraktion FWG/Grüne

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