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Antrag: Biodiversitätsstrategie der Stadt Vilshofen

29.01.2019 , 09:32

Brigitte Pollok-Will
Fraktion FWG/Grüne

Herrn
1. Bürgermeister Florian Gams
Vilshofen an der Donau

 

Antrag: Biodiversitätsstrategie der Stadt Vilshofen - 28.1.2019

Viele Tier- und Pflanzenarten gehen in erschreckendem Ausmaß und hoher Geschwindigkeit in ihrem Bestand zurück, bei Insekten beträgt der Rückgang 75 %. Täglich verschwinden 70 Arten für immer, das Verschwinden einer Art zieht das Aussterben anderer Arten nach sich, weil Pflanzen und Tiere voneinander abhängen. Die Ursache dieses Sterbens ist der Verlust der ursprünglichen Lebensräume vieler Arten.

Die Fraktion FWG/Grüne beantragt deshalb, dass die Stadt alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpft, den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt aktiv zu fördern und insbesondere Maßnahmen zum Schutz der Insekten durchzuführen.

Solche Maßnahmen sind:
1. Die Stadt hat sicherzustellen, dass auf kommunalen Flächen keine chemisch-synthetischen Pestizide eingesetzt werden. Das entsprechende Verbot ist in alle Pachtverträge aufzunehmen.

2. Hecken auf städtischem Grund sollen erhalten und geschützt werden, vernichtete Hecken sind zu ersetzen. Pflegemaßnahmen sind auf das absolut Notwendige (z.B. wegen der Verkehrssicherheit) zu beschränken. Dichte Hecken sind wichtig für die Überwinterung der Insekten und dienen als Schlafplätze und Winterschutz für Vögel. Deshalb ist das radikale Zurückschneiden im Herbst/Winter eine Katastrophe für diese Wildtiere.

3. Bei der Freiflächengestaltung ist darauf zu achten, dass - wo immer das möglich ist - statt Rasenflächen Blühflächen aus einheimischem Saatgut (z.B. vom Landschaftspflegeverband LPV), naturnahe Hecken mit autochthonen Gehölzen oder Streuobstwiesen angelegt werden.

4. Bei der Freiflächengestaltung (insbesondere von Parkplatzflächen) sind höhere Standards der Umund Durchgrünung zu fordern (z.B. mindestens 1 Großbaum je 4 Parkplätze, Grünstreifen statt Kies, Wasserrückhaltung). Es muss sichergestellt werden, dass die im Freiflächengestaltungsplan festgeschriebene Bepflanzung auch umgesetzt, gepflegt und dauerhaft erhalten wird. Nachpflanzungen sind anzuordnen.

5. Die Stadt bemüht sich verstärkt, gemeinsam mit den anderen Gemeinden des ILE Klosterwinkel, das Projekt „Blühender Landkreis“ auf den eigenen Eh-da-Flächen umzusetzen und insbesondere Alternativen für die Mulchmahd von Straßenböschungen zu entwickeln. Die gemeinsame Anschaffung der notwendigen Maschinen ist zu prüfen. Entsprechende Ziele sind in das ILEK aufzunehmen. Die Forschung geht davon aus, dass am dramatischen Rückgang der Insekten die Siedlungsgebiete zu 50 % beteiligt sind. Deshalb sollte die Stadt die folgenden weiteren Maßnahmen durchführen – auch um der zunehmenden „Versteinerung“ der Gärten entgegenzuwirken:

6. Ökologisch besonders wertvolle Gärten (Blühflächen mit Wildblumen, Naturhecken und Streuobstwiesen) sollen prämiert werden - analog zur Auszeichnung für schönen Blumenschmuck

7. Bauherren und -frauen sind intensiver über die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan zur Gartengestaltung zu informieren, sie sollen qualifizierte Hinweise (Broschüren) zur naturnahen Gestaltung der Gärten im Bauamt erhalten (z.B. auch den Hinweis auf Saatgut durch den LPV). Die Einhaltung der Festsetzungen im Bebauungsplan ist sicherzustellen. Weitere mögliche Maßnahmen sollten (z.B. im Stadtentwicklungsausschuss) erarbeitet werden, wie etwa ein Bonussystem für nachhaltiges und ökologisches Bauen (vgl. Bonussystem der Gemeinde Ascha) oder Möglichkeiten der Verzahnung von privatem und öffentlichem Grün in Baugebieten (Pflege und Nutzung).

8. Analog zur Auszeichnung für eine vorbildliche Fassadengestaltung soll vorbildlich nachhaltiges und ökologisches Bauen ausgezeichnet werden, z.B. mit einer „Grünen Hausnummer“ nach einem festzusetzenden Kriterienkatalog und Punktesystem.

 

Brigitte Pollok-Will      Silvia Ragaller      Elisabeth Rauch

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