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Antrag: Aufzeigen der Bauflächen und Rückkaufsrecht im Falle der Nichtbebauung

06.11.2014 , 14:24

Herrn Bürgermeister
Florian Gams
Rathaus
94474 Vilshofen

6.11.2014

Antrag der Fraktion FWG/Grüne

 

Im LEP ist das Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ formuliert:

„In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst
vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.“

Der demographische Wandel, die hohen Infrastrukturkosten, die Notwendigkeit des
Flächensparens und der Minimierung der Flächenversiegelung, die Anforderungen der
Energieeffizienz und des Klimaschutzes machen ein Umdenken in der Siedlungsentwicklung notwendig:

„Eine auf die Außenentwicklung orientierte Siedlungsentwicklung führt zu erhöhten Kosten
und Unterauslastung bestehender Infrastrukturen.
Um die Innenentwicklung zu stärken, müssen vorhandene und für eine bauliche Nutzung
geeignete Flächenpotenziale in den Siedlungsgebieten, z.B. Baulandreserven, Brachflächen
und leerstehende Bausubstanz, sowie Möglichkeiten zur Nachverdichtung vorrangig genutzt
werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels von
zentraler Bedeutung für funktionsfähige und attraktive Innenstädte und Ortskerne, die als
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Mittelpunkte erhalten, weiterentwickelt und gestärkt
werden müssen.“ (LEP, S. 41)

Deshalb beantragen wir, dass

1. Generell vor dem Ausweisen von neuen Baugebieten im Außenbereich aufgezeigt
wird, welche möglichen Bauflächen im Innenbereich der Stadt bzw. der jeweiligen
Ortsteile vorhanden und verfügbar sind, wie das jüngst am Beispiel Pleinting bereits
geschehen ist.

2. neu ausgewiesene Baugebiete mit einem Rückkaufsrecht im Falle der
Nichtbebauung innerhalb von 5 Jahren belegt werden.

 

Die Stadt muss ein Interesse daran haben, dass neu geschaffene Baugebiete zügig bebaut
werden. Wenn Baugrundstücke zur Bevorratung/Geldanlage erworben und über lange Zeit
nicht bebaut werden, fallen trotzdem Unterhaltskosten (Straßenreinigung, Räum- und
Streudienst, Straßenbeleuchtung, Entwässerung usw.) an, die von der Allgemeinheit bezahlt
werden müssen. Außerdem führt die langjährige Nichtbebauung dazu, dass immer neue
Baugebiete ausgewiesen werden müssen, um den wirklich Bauwilligen Baugrundstücke zur
Verfügung stellen zu können.

 

Brigitte Pollok-Will
Fraktion FWG/Grüne

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